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Finanzämter dürfen Messekosten nicht gewerbesteuerlich hinzurechnen

02.09.2022

Nun ist klar: Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden, wie der AUMA aktuell berichtet.

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, die entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 23. März 2022 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Damit müssen die Finanzbehörden die BFH-Entscheidung allgemein anwenden.



 
 

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