Karlsruhe wird zum Zentrum digitaler Souveränität: Messe Karlsruhe, FZI und KA-IT-Si haben das Format „DSCX – Digital Sovereignty Confex“ angekündigt.
Fragen rund um die Behandlung von Gelenkverletzungen und -erkrankungen standen vom 17. bis 19. September beim 43. Kongress der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) im Congress Innsbruck im Mittelpunkt.
Drei eng verbundene Zukunftsfelder unter einem Dach: Vom 20. bis 22. Oktober 2026 finden die Airtec, die DefenceTec und die Counter UAS auf dem Messegelände Augsburg statt.
Die internationale Betonfachmesse "Vietconcrete" wird vom 20. bis 22. April 2027 in Hanoi, Vietnam, stattfinden. Veranstalter ist Informa Markets Vietnam. Merebo Messe International organisiert den Europa-Pavillon.
Der Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Bedrohung Kritischer Infrastrukturen zuletzt unmittelbar vor Augen geführt.
Mehr als 6.000 Developer, 450 Speaker aus 50 Ländern und 400 Sessions: Ein Event rückt KI, Mobile Security und neue Plattformen in den Fokus.
Wenn sich die internationale Baubranche Anfang 2027 in München trifft, setzt Hörmann erneut auf einen der größten Messeauftritte auf der „Bau“.
Zur GalaBau 2026 setzte die NürnbergMesse erstmals vier Shuttlebusse auf dem Messegelände ein, die mit dem Kraftstoff HVO100 („Biodiesel“) fahren.
Die Automechanika Frankfurt 2026 verzeichnet ein Besucherplus: Über 112.000 Fachbesucher aus 173 Ländern nutzten die Messe fünf Tage lang als Treffpunkt der Branche.
Die Internationale Handwerksmesse (IHM) erweitert 2027 ihr Angebot für Handwerksbetriebe, Fachpublikum und Organisationen.
Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen, berichtet der Messeverband AUMA. Er beschäftigt sich zudem mit den Auswirkungen auf die Messebeteiligten.
Vom 5. bis 8. April 2027 veranstaltet der Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) erstmals die Next Generation Metalworking (NexGeM).
Die K – die weltweit führende Fachmesse für Kunststoff und Kautschuk – stärkt ihr internationales Portfolio in Indien, einer der größten und am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt.
Die AMB – Internationale Ausstellung für Metallbearbeitung – ist am 19. September zu Ende gegangen und sendet ein positives Signal für die Metallbearbeitungsbranche in Europa.
Autonome Reinigungsmaschinen in den Hallen, Drohnen im Einsatz an der Gebäudefassade und ein Reinigungsroboter als Publikumsmagnet: Die Clean Pro Expo hat neue Technologien der professionellen Reinigung erlebbar gemacht.
Der persönliche Austausch mit internationalen Partnern gewinnt für die Gartenbaubranche immer mehr an Bedeutung.
Die Fachmesse in Dortmund bringt Anbieter aus Architektur, Ausstattung, Technik und digitaler Planung zusammen. Für 2027 sind neue und zurückkehrende internationale Aussteller sowie ein breit angelegtes Fachprogramm angekündigt.
Mit rund 800 Teilnehmenden hat das Longevity Forum Deutschland am 4. September im Congress Center Hamburg (CCH) erfolgreich Premiere gefeiert, wie die Hamburg Messe berichtet
Über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am 2. und 3. September 2026 zur zweiten Auflage von New bauhaus im congress centrum weimarhalle zusammen.
Die Koelnmesse bringt mit der Anuga Select South Africa erstmals eine eigene Messeplattform auf den afrikanischen Kontinent. Vom 22. bis 24. Juni 2027 findet in Kapstadt die erste Ausgabe statt.
05.06.2020
Nach Auffassung das FAMAB Kommunikationsverbands sind diese Maßnahmen nur sehr begrenzt geeignet, die Situation der Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft nachhaltig zu verbessern und das bereits angekündigte Massensterben zu verhindern.
Die Koalition hat sich am 03.06.2020 auf ein umfassendes Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 120 Milliarden Euro geeinigt. Auch die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche findet dort unter Punkt 13 Erwähnung:
„Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. {Finanzbedarf: 25 Milliarden Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehendem Programm}.“
Dazu Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender FAMAB e.V.):
„Grundsätzlich ist das mutige Handeln der Koalition natürlich zu begrüßen. Das ist aber leider auch das einzige positive, was ich aus unserer Sicht zu den verabschiedeten Maßnahmen sagen kann. Aus dem Papier geht leider klar hervor, dass die politischen Entscheidungsträger noch immer nicht die spezifischen Problemstellungen einzelnen Branchen erkannt haben und entsprechend zielgerichtet helfen wollen. Stattdessen wird nun mit der berühmten Gießkanne gearbeitet und irrwitzige Beträge großflächig verteilt. Dies wird den Unternehmen unserer Branche kaum helfen. Insgesamt müssen den getroffenen Entscheidungen aus Sicht unserer Branche leider erhebliche Mängel zugesprochen werden. Das Paket wird seine Wirkung auf unsere Branche weitgehend verfehlen. Nach wie vor steht eine Branche mit 120 Milliarden Euro Gesamtumsatz und fast 1 Mio. Arbeitsplätzen vor dem Ende. Es ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahmen die drohende Insolvenz- und Kündigungswelle werden abwenden können. Eine frustrierende Erkenntnis nach Monaten des intensiven und durchaus konstruktiven Dialoges mit den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern.“
Konkret zu kritisieren sind:
Die Bemessungsmonate April und Mai 2020 – Mindestschaden 60 Prozent Umsatzverlust
Die Monate April und Mai 2020 sind als Grundlage für die Berechnung des Umsatzausfalls grundsätzlich ungeeignet. Allein durch die normalen unterjährigen Umsatzschwankungen (Projekt- und Saisongeschäft) in der Veranstaltungsbranche muss hier auf einen deutlich größeren Zeitraum und Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Zusätzlich erfolgte – gerade durch die Corona-Maßnahmen und die damit verbundene langwierige Verhandlungen mit Kunden verursacht – die Rechnungsstellung mit erheblichen Verzögerungen. Dadurch entsteht die Illusion von Umsätzen in Monaten, in denen die Auslastung allerdings bereits dramatisch eingebrochen war. Das wird es vielen Unternehmen schwer bis unmöglich machen, genau in diesen Bezugsmonaten einen 60-prozentigen (oder höheren) Umsatzverlust nachzuweisen. Es wäre deutlich sinnvoller, hier auf langfristigere Durchschnittswerte zu setzen. Alternativ könnte die Auslastung der Unternehmen als Messgröße für die Betroffenheit von den Corona-Maßnahmen herangezogen werden.
Beschränkung des Maximalbetrags auf 150.000 und drei Monate
Die Höhe der „Hilfe“ wird auf 150.000 Euro pro Monat/in drei Monaten beschränkt. Die Zahl sieht zunächst einmal beindruckend aus. Jedoch entspricht dies bei einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern gerade einmal 200 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Ein Betrag, der nicht ausreichend wird, um Insolvenzen zu verhindern.
Die Koalition scheint davon auszugehen, dass es ab September 2020 ein „back to normal“ für die Veranstaltungsbranche gibt. Eine schöne und gleichsam unfassbar naive Vermutung. Schon aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für unsere Produkte und Dienstleistungen von mindestens drei bis sechs Monaten, ist zu diesem Zeitpunkt – rein rechnerisch – höchstens mit ersten, stark verkleinerten Messen und Veranstaltungen zur rechnen. In Summe sicher nicht ausreichend, um die Branche auch nur minimal „auszulasten“. Die Verlustszenarien für die Unternehmen unserer Branche werden sich zeitlich deutlich bis ins Jahr 2021 erstrecken. Und dies würde voraussetzen, dass die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen beginnen, zügige, sinnvolle, durchgängige und verständliche Entscheidungen zu treffen. Denn das ist die zwingend erforderliche Grundlage für Kunden, Veranstalter, Aussteller und Dienstleister „back to live“ zu kommen.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist zwar an sich begrüßenswert. Doch es muss erkannt werden, dass mit jedem Monat Komplettausfall für die Branche diese Maßnahme immer weniger sinnvoll wird. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotz Kurzarbeit arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projekt-Planungsleistungen anstoßen zu können. Damit würde die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert.
Steuerliche Zusammenlegung der Jahre 2019 und 2020
Viele Unternehmen unserer Branche befinden sich bereits im vierten Monat des Berufsverbots. Und dieser Zustand wird anhalten, unabhängig von der Rücknahme existierender Behördlicher Verfügungen. Trotz intensiver Kostenreduzierung erleiden die Unternehmen monatliche Schäden zwischen 50 und 100 Prozent eines Jahresgewinns. Zum heutigen Zeitpunkt sind also bereits Verluste in Höhe von zwei bis vier kompletten Jahresgewinnen eingetreten. Eine steuerliche Berücksichtigung von nur zwei Jahren geht deswegen nicht weit genug.
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