Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenbringen: Vor dieser Aufgabe stehen Unternehmen, Kommunen und Energiewirtschaft aktuell mit neuer Dringlichkeit.
Geoffrey Sauer übernahm am 17. August 2026 die Führung der US-Tochtergesellschaft Messe Düsseldorf North America (MDNA) mit Sitz in Chicago, Illinois.
Zahlreiche Aussteller präsentieren auf der WindEnergy Hamburg vom 22. bis 25. September 2026 AI-Tools, mit denen Herstellende und Betreibende die Zuverlässigkeit, Performance und Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen steigern.
Eventmachine, Anbieter von automatisierter Eventmanagement-Software für Hotels und Locations, hat heute einen KI-gestützten Daten-Onboarding-Prozess für den MICE-Vertrieb in Hotels vorgestellt.
Gerade junge innovative Unternehmen sind auf Kontakte, Geschäftspartner und erste Kunden angewiesen. Messen bieten dafür ideale Voraussetzungen.
Vom 26. September bis 4. Oktober 2026 bringt die Oberrhein-Messe für die ganze Familie wieder Genuss, Shopping, Unterhaltung und Erlebnis auf das Offenburger Messegelände.
Tickets zur Sustainable Events Conference (Secon) am 24. und 25. Februar 2027 auf dem Euref-Campus in Düsseldorf sind ab sofort verfügbar.
Mit dem Schülertag am Freitag und dem Thüringer Landeserntedankfest am Sonntag setzen die Grünen Tage Thüringen vom 25. bis 27. September 2026 zwei besondere Schwerpunkte.
Die Design Post Köln übernimmt 2026 erstmals eine Doppelrolle und wird sowohl in die Orgatec als auch in die idd cologne eingebunden.
Die Messe Augsburg war in den vergangenen Monaten Schauplatz einer Filmproduktion. Dreharbeiten mit der Augsburger Puppenkiste verwandelten das Messegelände in eine filmische Unterwasserwelt.
Mit mehr als 25 Jahren Expo-Erfahrung ist facts and fiction auch auf der kommenden (spezialisierten) Weltausstellung 2027 in Belgrad wieder an zwei Länderauftritten beteiligt.
Wie kann die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu krisenfesten und zukunftsfähigen Ernährungssystemen beitragen?
Eine Plattform für Produktpräsentation, Austausch und Geschäftsentwicklung in der Reinigungsbranche bietet die Clean Pro Expo, die vom 15. bis 17. September 2026 erstmals auf dem Messegelände in Friedrichshafen stattfindet.
Die globale Messewirtschaft bleibt auf Wachstumskurs, aber gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und Geopolitik dämpfen die Wachstumsprognose, geht aus dem jüngsten UFI-Barometer hervor.
Nach den Sommerferien nimmt die Messe Karlsruhe ihren Veranstaltungsbetrieb in der modernisierten Stadthalle wieder auf.
Seit der Gründung im Jahr 1997 hat sich die Arcus Objekte & Messen aus Aßling als zuverlässiger Partner für individuelle Messeauftritte, Ausstellungsräume und Präsentationssysteme etabliert, betonen die Verantwortlichen.
Andreas Knaut beendet 2026 seine berufliche Laufbahn und übergibt schrittweise seine Aufgaben als Bereichsleiter Kommunikation und Unternehmenssprecher der Leipziger Messe.
Die Cersaie, die Internationale Fachmesse für keramische Fliesen und Badezimmereinrichtungen, findet vom 21. bis 25. September in Bologna statt.
Nino Gruettke ist seit 1. Juni 2026 neuer CEO von MMI Asia, der Tochtergesellschaft der Messe München in Südostasien. Er folgt in dieser Funktion auf Michael Wilton, der aus persönlichen Gründen zurücktrat.
Die Messe Frankfurt übernimmt die Light Expo London von [d]arc media. Die Veranstaltung wird künftig von der Tochtergesellschaft Messe Frankfurt UK durchgeführt.
05.06.2020
Nach Auffassung das FAMAB Kommunikationsverbands sind diese Maßnahmen nur sehr begrenzt geeignet, die Situation der Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft nachhaltig zu verbessern und das bereits angekündigte Massensterben zu verhindern.
Die Koalition hat sich am 03.06.2020 auf ein umfassendes Konjunkturpaket im Gesamtvolumen von 120 Milliarden Euro geeinigt. Auch die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche findet dort unter Punkt 13 Erwähnung:
„Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. {Finanzbedarf: 25 Milliarden Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehendem Programm}.“
Dazu Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender FAMAB e.V.):
„Grundsätzlich ist das mutige Handeln der Koalition natürlich zu begrüßen. Das ist aber leider auch das einzige positive, was ich aus unserer Sicht zu den verabschiedeten Maßnahmen sagen kann. Aus dem Papier geht leider klar hervor, dass die politischen Entscheidungsträger noch immer nicht die spezifischen Problemstellungen einzelnen Branchen erkannt haben und entsprechend zielgerichtet helfen wollen. Stattdessen wird nun mit der berühmten Gießkanne gearbeitet und irrwitzige Beträge großflächig verteilt. Dies wird den Unternehmen unserer Branche kaum helfen. Insgesamt müssen den getroffenen Entscheidungen aus Sicht unserer Branche leider erhebliche Mängel zugesprochen werden. Das Paket wird seine Wirkung auf unsere Branche weitgehend verfehlen. Nach wie vor steht eine Branche mit 120 Milliarden Euro Gesamtumsatz und fast 1 Mio. Arbeitsplätzen vor dem Ende. Es ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahmen die drohende Insolvenz- und Kündigungswelle werden abwenden können. Eine frustrierende Erkenntnis nach Monaten des intensiven und durchaus konstruktiven Dialoges mit den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern.“
Konkret zu kritisieren sind:
Die Bemessungsmonate April und Mai 2020 – Mindestschaden 60 Prozent Umsatzverlust
Die Monate April und Mai 2020 sind als Grundlage für die Berechnung des Umsatzausfalls grundsätzlich ungeeignet. Allein durch die normalen unterjährigen Umsatzschwankungen (Projekt- und Saisongeschäft) in der Veranstaltungsbranche muss hier auf einen deutlich größeren Zeitraum und Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Zusätzlich erfolgte – gerade durch die Corona-Maßnahmen und die damit verbundene langwierige Verhandlungen mit Kunden verursacht – die Rechnungsstellung mit erheblichen Verzögerungen. Dadurch entsteht die Illusion von Umsätzen in Monaten, in denen die Auslastung allerdings bereits dramatisch eingebrochen war. Das wird es vielen Unternehmen schwer bis unmöglich machen, genau in diesen Bezugsmonaten einen 60-prozentigen (oder höheren) Umsatzverlust nachzuweisen. Es wäre deutlich sinnvoller, hier auf langfristigere Durchschnittswerte zu setzen. Alternativ könnte die Auslastung der Unternehmen als Messgröße für die Betroffenheit von den Corona-Maßnahmen herangezogen werden.
Beschränkung des Maximalbetrags auf 150.000 und drei Monate
Die Höhe der „Hilfe“ wird auf 150.000 Euro pro Monat/in drei Monaten beschränkt. Die Zahl sieht zunächst einmal beindruckend aus. Jedoch entspricht dies bei einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern gerade einmal 200 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Ein Betrag, der nicht ausreichend wird, um Insolvenzen zu verhindern.
Die Koalition scheint davon auszugehen, dass es ab September 2020 ein „back to normal“ für die Veranstaltungsbranche gibt. Eine schöne und gleichsam unfassbar naive Vermutung. Schon aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für unsere Produkte und Dienstleistungen von mindestens drei bis sechs Monaten, ist zu diesem Zeitpunkt – rein rechnerisch – höchstens mit ersten, stark verkleinerten Messen und Veranstaltungen zur rechnen. In Summe sicher nicht ausreichend, um die Branche auch nur minimal „auszulasten“. Die Verlustszenarien für die Unternehmen unserer Branche werden sich zeitlich deutlich bis ins Jahr 2021 erstrecken. Und dies würde voraussetzen, dass die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen beginnen, zügige, sinnvolle, durchgängige und verständliche Entscheidungen zu treffen. Denn das ist die zwingend erforderliche Grundlage für Kunden, Veranstalter, Aussteller und Dienstleister „back to live“ zu kommen.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist zwar an sich begrüßenswert. Doch es muss erkannt werden, dass mit jedem Monat Komplettausfall für die Branche diese Maßnahme immer weniger sinnvoll wird. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotz Kurzarbeit arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projekt-Planungsleistungen anstoßen zu können. Damit würde die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert.
Steuerliche Zusammenlegung der Jahre 2019 und 2020
Viele Unternehmen unserer Branche befinden sich bereits im vierten Monat des Berufsverbots. Und dieser Zustand wird anhalten, unabhängig von der Rücknahme existierender Behördlicher Verfügungen. Trotz intensiver Kostenreduzierung erleiden die Unternehmen monatliche Schäden zwischen 50 und 100 Prozent eines Jahresgewinns. Zum heutigen Zeitpunkt sind also bereits Verluste in Höhe von zwei bis vier kompletten Jahresgewinnen eingetreten. Eine steuerliche Berücksichtigung von nur zwei Jahren geht deswegen nicht weit genug.
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Über einen erfolgreichen Auftritt entscheiden nicht nur neue Produkte und ein durchdachtes Stand-Design. Wichtig sind auch viele weitere Faktoren, die Messeplaner nicht immer im Blick haben.